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Bestelltes Essen muss bei Fehlen des Kindes bis 8:00 Uhr des Essenstages abgemeldet werden. Andernfalls wird das nicht in Anspruch genommene Essen berechnet.
Die Abbuchung der Elternbeiträge erfolgt immer zum 15. des Monats. Sollte dieser auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, ziehen wir die Elternbeiträge am davor liegenden Werktag ein.